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Zwangsvollstreckung - allgemeine Informationen

  Was bedeutet Zwangsvollstreckung?
  Welche Voraussetzungen sind notwendig, um vollstrecken zu können?
  Weswegen kann vollstreckt werden?

Was bedeutet Zwangsvollstreckung?

Soweit ein Schuldner (die Person, von der eine Leistung verlangt werden kann) gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber einem/mehreren Gläubiger(n) (die Person, die eine Leistung verlangen kann) nicht freiwillig erfüllt, bedarf es eines geordneten gerichtlichen Verfahrens, um bestrittene Ansprüche rechtskräftig festzustellen und festgestellte oder sonst förmlich anerkannte Ansprüche zwangsweise durchzusetzen. Dieser zwangsweisen Durchsetzung dient das Zwangsvollstreckungsrecht. 

Grundsätzlich ist zwischen der Einzel- und Gesamtzwangsvollstreckung zu unterscheiden; die Einzelzwangsvollstreckung wird von einem einzelnen Gläubiger gegen einen Schuldner betrieben, während die Gesamtzwangsvollstreckung von bzw. für die Gesamtheit von Gläubigern gegen einen Schuldner betrieben wird. Diese beiden Grundarten der Vollstreckung folgen auch gänzlich unterschiedlichen Prinzipien. Während im folgenden zunächst auf die Einzelzwangsvollstreckung eingegangen wird, wird am Ende der Erläuterungen noch kurz etwas zur Gesamtvollstreckung gesagt.

 

Welche Voraussetzungen sind notwendig, um vollstrecken zu können?

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann:

Zunächst muss vor Stellung des Antrags zur Zwangsvollstreckung in einem sog. "Erkenntnisverfahren" festgestellt werden, ob der vom Gläubiger behauptete Anspruch z.B. auf Zahlung einer bestimmten Summe auch tatsächlich besteht. Im Zivilprozess ist dies die Aufgabe des Zivilrichters. Er entscheidet durch Urteil, ob er den vom Gläubiger geltend gemachten Anspruch für gegeben hält oder nicht. Hält er den Anspruch für gegeben, so erlangt der Gläubiger durch das entsprechende Urteil einen sog. Titel, der eine Voraussetzung zur zwangsweisen Durchsetzung seiner Forderung (d.h. zur Zwangsvollstreckung) ist. Es gibt neben einem Urteil noch andere Titel, die zur Vollstreckung berechtigen.

Die meisten Titel benötigen zudem eine sog. Vollstreckungsklausel, damit ein Gläubiger auch nur aus einer Ausfertigung vollstrecken kann. Bei Urteilen bspw. muss der Gläubiger bei Gericht beantragen, ihm eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.

Schließlich muss jeder Vollstreckungstitel (mit Ausnahme des Arrestbefehls) dem Schuldner vor Beginn der Vollstreckung zugestellt werden, damit dieser so eine letzte Gelegenheit hat, freiwillig dem titulierten Anspruch nachkommen zu können.

 

Weswegen kann vollstreckt werden?

Es kann vollstreckt werden:

wegen Geldforderungen

wegen sonstiger Ansprüche: 
-  Herausgabe von Sachen, insbes. Räumung von Wohnungen 
-  Vornahme einer vertretbaren Handlung (d.h. einer solchen, 
   bei der der Schuldner auch durch einen Dritten vertreten werden kann) 
-  Vornahme einer unvertretbaren Handlung (d.h. einer solchen, 
   die der Schuldner nur persönlich vornehmen kann) 
-  Unterlassen/Dulden 
-  Abgabe einer Willenserklärung (z.B. Auflassung eines Grundstücks)

Folgende Tabelle sagt aus, wie viel Einkommen gepfändet werden kann, und welcher Betrag dem Schuldner als Existenzminimum nach einer Pfändung verbleiben muss:
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Pfändungstabelle

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

         

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