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Hinweise für den Gläubiger im Insolvenzverfahren

  Was ist beim regulären Insolvenzverfahren als Gläubiger zu beachten?
  Was ist beim Insolvenzplanverfahren als Gläubiger zu beachten?
  Was ist beim Verbrauchinsolvenzverfahren als Gläubiger zu beachten?
  Was ist bei der Restschuldbefreiung als Gläubiger zu beachten?

Was ist beim regulären Insolvenzverfahren als Gläubiger zu beachten?

Da die Unterlagen des Schuldners häufig unvollständig sind, sollte der Inhaber besicherter Forderungen die Sicherungsrechte geltend machen; auch die Sicherungsrechte gegenüber Dritten (z.B. Bürgen) sollten unverzüglich geltend gemacht werden, bevor etwa auch beim Dritten Insolvenz eintritt.

Der Gläubiger einer ungesicherten Forderung kann diese nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens nach dessen Eröffnung durch Anmeldung zur Tabelle beim Insolvenzverwalter geltend machen, da Einzelvollstreckung unzulässig ist.

 

Was ist beim Insolvenzplanverfahren als Gläubiger zu beachten?

Auch bei Ankündigung eines Insolvenzplanes sollte der Gläubiger unverzüglich seine Forderung anmelden.

 

Was ist beim Verbraucherinsolvenzverfahren als Gläubiger zu beachten?

Beim außergerichtlichen Einigungsversuch sollte der Gläubiger darauf bestehen, dass der Schuldner bereits die für den Verbraucherinsolvenzantrag erforderlichen Unterlagen vorlegt, denn nur so kann geprüft werden, ob der Einigungsvorschlag des Schuldners wirtschaftlich realistisch ist. 

Wichtig: Der Gläubiger muss beachten, dass sein Schweigen auf den ihm zugestellten Schuldbereinigungsplan als Einverständnis gewertet wird; deshalb muss er eine Entscheidung treffen, ob er der Schuldenbereinigung zustimmen will oder nicht.

 

Was ist bei der Restschuldbefreiung als Gläubiger zu beachten?

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind u.a. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (z.B. beim Eingehungsbetrug). Als Gläubiger sollte man genau prüfen, ob die eigene Forderung gegen den Schuldner nicht auf einer solchen unerlaubten Handlung beruht. Sollte dies der Fall sein, kann die Forderung nach einer Restschuldbefreiung mit nunmehr besserer Erfolgsaussicht gegen den im übrigen entschuldeten Schuldner geltend gemacht werden.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!         

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