Ebene nach oben Öffentl. Dienstrecht Kommunalrecht Öffentliches Baurecht Raumord. & Planung Polizei- & Ordnung Gewerberecht

 

Kommunalrecht

  Allgemeine Informationen
  Was kann man als Bürger gegen eine kommunale Maßnahme tun?

Allgemeine Informationen

Zum Kommunalrecht gehören die Rechtssätze, die sich generell mit der Rechtsstellung, der Organisation, den Aufgaben sowie den Handlungsformen der kommunalen Körperschaften befassen. 

Kommunale Körperschaften ist ein Oberbegriff für Gemeinden, Landkreise, Kommunalverbände und weitere Organisationsformen, insbesondere kommunale Zweckverbände. 

Es gibt kein einheitliches, für die Bundesrepublik Deutschland geltendes Kommunalrecht. Dieses Recht besteht vielmehr aus einer Vielfalt landesrechtlicher Regelungen.

 

Was kann man als Bürger gegen eine kommunale Maßnahme tun?

Als Bürger muss man sich direkt gegen die Gemeinde wenden und seinen Anspruch auf Tätigwerden oder auf Unterlassung rechtswidriger Maßnahmen geltend machen. Bei rechtswidrigem Verhalten der Gemeinde kann man als Bürger zunächst im Wege eines Widerspruchsverfahrens und wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, im Verwaltungsstreitverfahren die Ansprüche durchsetzen.

Hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeiten wird auf die Ausführungen zum Widerspruchsverfahren und die verschiedenen Klagearten verwiesen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!    

.
[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße