Ebene nach oben Unfall Verkehrsverstoss

 

Verhalten nach Unfall

  Wie sollte man sich nach einem Unfall verhalten?
  Wann besteht die Gefahr, dass Unfallflucht angenommen wird?
  Wann sollte man Polizei und Rechtsanwalt hinzuziehen?

Wie sollte man sich nach einem Unfall verhalten?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass man als Unfallbeteiligter am Unfallort bleiben und eine angemessene Zeit warten muss (zur Ermöglichung der Personalienmitteilung), um sich nicht der Unfallflucht schuldig zu machen.

Bei unklarer Sachlage über den Unfallhergang kann man als Rechtsschutzversicherter in dem Fall, dass bereits Ermittlungen geführt werden, ein sog. Unfallrekonstruktionsgutachten zur Vorbereitung auf die Verteidigung erstellen lassen. Selbstverständlich muss diesbezüglich zuvor eine Deckungszusage erteilt worden sein.

Ansonsten hängt das weitere Verhalten davon ab, wie man an dem Unfall beteiligt ist:

Als Unfallopfer sollte man den Schaden an dem Fahrzeug durch eine Werkstatt oder bei größeren Schäden durch einen Sachverständigen feststellen lassen.   
.

Als Unfallverursacher sollte man grundsätzlich umgehend die eigene Haftpflichtversicherung informieren.

 

Wann besteht die Gefahr, dass Unfallflucht angenommen wird?

Häufig wird Unfallflucht beobachtet und angezeigt! Sollte man als sog. „Parkrempler“ den Parkplatz verlassen haben, ohne dem Fahrer/Halter des beschädigten Fahrzeugs die Möglichkeit der Personalienaufnahme gegeben zu haben, besteht die Möglichkeit, sich bei unbedeutendem Sachschaden (höchstens DM 2.000,-) binnen 24 Stunden bei der Polizei oder dem Geschädigten zu melden. Das Gericht kann bei Einhaltung dieser Frist dann eine mildere Strafe verhängen oder ganz von einer Strafe absehen.

 

Wann sollte man Polizei und Rechtsanwalt hinzuziehen?

Generell ist es ratsam, die Polizei – auch bei vermeintlichen Bagatellfällen - hinzuzuziehen, da diese u.a. zum einen den sichtbaren Schaden und zum anderen die Position der Fahrzeuge nach dem Unfall protokolliert; diesbezüglich kann dann später kein Schaden oder ein anderer Sachverhalt „hinzugedichtet“ werden.

Die Aufnahme durch die Polizei führt in der Regel zu einem Bußgeld- oder Strafverfahren. Als Betroffener sollte man in solch einem Fall einen Rechtsanwalt einschalten.

Für weiteren rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei einer kurzen Schilderung des Unfallhergangs und des bisherigen Standes des Verfahrens kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie in Ihrem konkreten Fall vorzugehen ist.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!    

.
[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße