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Ablauf eines Bußgeldverfahrens

  Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
  Wann verjährt im Bußgeldverfahren der Verfolgungsanspruch?

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Im Falle einer Anzeige wird entweder ein Bußgeld (ab DM 80,-) verhängt oder eine Verwarnung (bis DM 75,-) erteilt. 

Der Beschuldigte erhält zu dem gemachten Vorwurf einen Anhörungsbogen und/oder u.U. eine Vorladung zum Polizeirevier. Zu der Frage, wozu in dem Anhörungsbogen Angaben gemacht werden müssen und ob einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten ist, siehe Verhalten nach Fehlverhalten im Verkehr.

Nachdem die Ordnungsbehörde den Fall geprüft hat, stellt sie entweder ein oder erlässt einen Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. 

An den Einspruch schließen sich die Ermittlungen der Polizei und ggf. die Anhörung von Zeugen sowie letztendlich ein Gerichtsverfahren an. In diesem sollte man nach Absprache mit seinem Anwalt aussagen oder nicht aussagen.

In dem Urteil / dem Gerichtsbeschluss kann es entweder zur Bestätigung der Buße, zur Minderung/ Erhöhung der Buße oder bestenfalls zu einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens kommen.

 

Wann verjährt im Bußgeldverfahren der Verfolgungsanspruch?

Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentlich Klage erhoben ist, danach 6 Monate.

Der Erlass des Bußgeldbescheides unterbricht die Verjährung nur, wenn dieser innerhalb von 2 Wochen nach der ordnungswidrigen Handlung zugestellt wird.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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