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Ebene nach oben Verhaltensregeln Netiquette

 

Informationen zum Umgang im Internet

[Image] Wie sollte man sich grundsätzlich als Internet-User verhalten ?
[Image] Wie sind persönliche Beleidigungen oder Beschimpfungen zu bewerten?
[Image] Wie ist Schmähkritik und Anschwärzen via Internet zu beurteilen?

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Wie sind Internet-Inhalte zu bewerten, die die Empfindungen anderer stören?
[Image] Welche Inhalte dürfen im Internet nicht veröffentlicht werden?
[Image] In welchem Fall können Gegendarstellungen im Internet verlangt werden?

Wie sollte man sich grundsätzlich als Internet-User verhalten?

Grundsätzlich sind alle Verhaltensweisen, die außerhalb des Internet rechtlich nicht zu lässig sind, auch im Internet verpönt. Das Internet ist also kein rechtsfreier Raum! Für das Verhalten zwischen Internet-Usern, insbesondere innerhalb von Mailinglisten und Newsgroups, existieren sogenannte Netiquetten, die bestimmen, was von den Teilnehmern der Listen und Newsgroups als vernünftiges Verhalten angesehen wird. Die meisten Netiquetten unterscheiden sich kaum voneinander. Ausnahmen sind Newsgroups oder Listen, die aufgrund Ihrer Thematik spezifische Netiquetten entwickelt haben (z.B. pornographische Newsgroups). Rechtlich verbindlich sind Netiquetten nicht, jedoch können für die Newsgroups oder Mailinglisten Personen (Webmaster) beauftragt sein, die grobe Verstöße gegen die Netiquette, mit dem Ausschluss von der Newsgroup oder Mailingliste ahnden.

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Wie sind persönliche Beleidigungen oder Beschimpfungen zu bewerten?

Persönliche Beleidigungen und Beschimpfungen via E-Mail, via Newsgroup oder Internet sind ebenso strafbar wie dies im persönlichen Verhalten außerhalb des Internets der Fall ist. Dabei ist nicht von Bedeutung, dass Beleidigungen in einer entsprechenden Newsgroup üblich sind. Ebenfalls unerheblich ist, ob eine beleidigte oder beschimpfte Person im Internet ebenfalls andere Personen beleidigt oder beschimpft hat.

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Wie ist Schmähkritik und Anschwärzen via Internet zu beurteilen?

Die unsachliche Kritik (Schmähkritik) von Produkten eines Konkurrenten im Internet und die Aufstellung von unwahren Behauptungen per Internet sind verboten. Wer derartig Kritik äußert oder Mitbewerber anschwärzt, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

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Wie sind Internet-Inhalte zu bewerten, die die Empfindungen anderer stören?

Ist ein Internet-Inhalt geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, etwa indem er religiöse Gefühle anderer verletzt (z.B. durch die Abbildung eines gekreuzigten Schweins), ist ein solcher Internet-Inhalt als öffentliche Beschimpfung anzusehen und demgemäß strafbar.

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Welche Inhalte dürfen im Internet nicht veröffentlicht werden?

Über das Internet dürfen nur Inhalte veröffentlicht werden, die nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Daher dürfen beispielsweise keine Anleitungen zur Herstellung von Waffen (z.B. Molotowcocktails) veröffentlich werden, ebenso verhält es sich mit Darstellungen pornographischen Inhaltes. Dies gilt auch dann, wenn derartige Inhalte über einen ausländischen Provider dem Netz zugänglich gemacht werden.

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In welchem Fall können Gegendarstellungen im Internet verlangt werden?

Wer Falsches oder Unwahres auf Internetseiten verbreitet, ist nach heutigem rechtlichen Verständnis nur zur Gegendarstellung verpflichtet, wenn die Internet-Seiten ein journalistisch-redaktionelles Angebot enthalten (z.B. Online-Zeitschriften). Für private Homepages gibt es somit ein Recht auf Gegendarstellung nicht.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße

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