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Ebene nach oben Reisevertrag Reisemängel Time-Sharing Reiseversicherung § 651a-l BGB

 

Reisevertrag

Bevor die Reise und damit das Vergnügen beginnt, steht bei Pauschalreisen, die Wahl des Reiseortes aus dem Reisekatalog, es folgt die Buchung und der Abschluss des Reisevertrages. Unter unglücklichen Umständen ist es leider auch manchmal notwendig von der bereits gebuchten Reise wieder zurücktreten.

Das Recht rund um den Reisevertrag umfasst im wesentlichen folgende Bereiche, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:

Reisekatalog:
[Image] Rechtsgrundlagen: § 651a V Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
[Image] Informationen zum Studium von Reisekatalogen
[Image] Entscheidungen und Urteile

Reisebuchung:
[Image] Informationen zur Reisebuchung
[Image] Entscheidungen und Urteile

Abschluss eines Reisevertrages:
[Image] Rechtsgrundlagen: § 651a,j,k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
[Image] Informationen zum Abschluss eines Reisevertrags
[Image] Entscheidungen und Urteile

Reiserücktritt:
[Image] Rechtsgrundlagen: § 651e,i,j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
[Image] Informationen zum Reiserücktritt
[Image] Informationen zur Reiserücktrittsversicherung
[Image] Entscheidungen und Urteile

 

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