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Informationen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft

[Image] Was zeichnet eine nichteheliche Lebensgemeinschaft aus?
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Welche rechtlichen Fragen stellen sich bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
[Image] Wie kann man für eine Trennung vorsorgen?

Was zeichnet die nichteheliche Lebensgemeinschaft aus?

In Deutschland leben etwa 1,5 Millionen Paare ohne Trauschein zusammen. Dazu zählen viele junge Menschen, die vor Eingehung der Ehe in einem Haushalt leben.

Viele wählen die nichteheliche Lebensgemeinschaft aber auch als Alternative zur Ehe. Gründe dafür sind u.a. schlechte Erfahrungen aus einer geschiedenen Ehe oder wirtschaftliche Motive (z.B. Unterhalts- und Rentenansprüche).

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist bisher nicht gesetzlich geregelt, daher ist zu überlegen, ob es sinnvoll ist - für etwaige Wechselfälle des Lebens (z.B. Trennung oder Tod des Partners) - zwischen den Partnern rechtsverbindliche Regelungen zu vereinbaren. Zu diesem Zweck schließen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft häufig einen Partnerschaftsvertrag.

Bei der Vereinbarung diesbezüglicher Regelungen steht Ihnen Ihr Anwalt gerne zur Seite. Er ist in der Lage die rechtlichen Belange mit Ihnen zu erläutern und Sie im beiderseitigen Interesse über die Folgen von Regelungen aufzuklären.

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Welche rechtlichen Fragen stellen sich bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollte überlegt werden in folgenden Belangen Vereinbarungen zu treffen:

Gemeinsame Wohnung und Haushaltsführung: Ein gemeinsamer Mietvertrag sollte nur abgeschlossen werden, wenn auch die Folgen einer Trennung für das Mietverhältnis klar vereinbart sind. Es ist ebenso möglich den Mietvertrag zwischen dem Vermieter und einem Partner zu schließen und für den anderen Partner ein Nutzungsrecht zu vereinbaren. Für den Fall des Todes des mietenden Partners sollte dann eine gesonderte Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen werden.

Krankheit und Tod eines Partners: Für diesen Fall kann besonders durch folgende Regelungen vorgesorgt werden:

gegenseitige Bevollmächtigung für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls (z.B. für Einwilligungen zu Operationen oder für Auskünfte zum Gesundheitszustand des Partners)

Regelungen mit Dritten (z.B. Vermieter: Recht auf Fortsetzung des Mietverhältnisses, Banken: Vollmacht für Bankkonten)

Sicherung der Versorgung des länger lebenden Partners (z.B. durch Lebensversicherung, Rente oder Vermögenszuwendung)

Betreuung und Benennung eines Vormundes für gemeinsame minderjährige Kinder

Regelung der Erbfolge durch Erbvertrag oder Testament.

Anschaffung und Bildung von Vermögen: Wenn gemeinsam Schulden aufgenommen werden sollen oder gemeinsames Vermögen gebildet wird, sollte zunächst eine eindeutige Regelung für den Fall einer Trennung vereinbart werden.

Gleiches gilt für Schenkungen eines Partners. Hier kann für den Fall einer Trennung entweder ein Rückforderungsrecht oder Verzicht auf Rückforderung vereinbart werden.

Unterhalt und Versorgung: Verdient in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur ein Partner ein eigenes Einkommen, muss der andere Partner, der häufig den Haushalt führt bzw. die Kinder versorgt, ausreichend abgesichert werden.

Auch können Regelungen zur Mitarbeit eines Partners im Unternehmen des anderen oder die Finanzierung einer Ausbildung vertraglich getroffen werden.

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Wie kann man für eine Trennung vorsorgen?

Eine Trennung ist dann rechtlich unkompliziert, wenn insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

Zu Beginn einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollten die Besitzverhältnisse geklärt werden. Eine Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Vermögen und Schulden, sollte nur bei eindeutiger Regelung der Verhältnisse eingegangen werden. Generell sollten sich beide Partner überlegen inwieweit sie eine lebenslange, wirtschaftliche Bindung aneinander eingehen wollen.

Die Folgen einer Trennung sollten in einem Partnerschaftsvertrag vereinbart werden. Verträge über die Anschaffung oder Verwertung eines Grundstückes, ein Schenkungsversprechen, einen Erbvertrag und die Aufnahme einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung für Zahlungsansprüche bedürfen der notariellen Form. Auch wenn keine Regelungen in Bezug auf die gegenseitige Versorgung der Partner getroffen werden müssen, empfiehlt sich für den Trennungsfall eine Vereinbarung zur Regelung der Trennungsfolgen.

Ein Partnerschaftsvertrag sorgt für Sicherheit und vermeidet kostspielige und unangenehme gerichtliche Auseinandersetzungen. Zu empfehlen ist, der Abschluss eines individuellen, Ihren konkreten Bedürfnissen entsprechenden Partnerschaftsvertrags. Dabei kann der rechtliche Rat Ihres Anwaltes Ihnen eine wertvolle Hilfe sein.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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