Unsere Seite ist umgezogen

--> zur neuen Seite <--

Ebene nach oben Urheberrechte Haftung Linking Suchmaschinen

 

Informationen zur Haftung für den Inhalt von Internet-Seiten

[Image] Wer haftet generell für den Inhalt von Internet-Seiten?
[Image] In welcher Weise haften Provider für Inhalte von Internet-Seiten ihrer Kunden?
[Image] In welcher Weise haften Provider für wettbewerbswidrige Werbung?

Wer haftet generell für den Inhalt von Internet-Seiten?

Für den Inhalt von Internet-Seiten übernimmt derjenige die Haftung, unter dessen Namen die Internet-Seiten veröffentlicht werden. Somit ist ein Unternehmen, das Internet-Seiten veröffentlicht, für alle Teile der Internet-Seiten voll haftbar, auch wenn diese von verschiedenen Unternehmensteilen erstellt werden. Ein Unternehmen muss dementsprechend, um Rechtsverletzungen zu vermeiden, Kontrollmechanismen schaffen, die eine rechtliche Überwachung der Inhalte der Internet-Seiten gewährleisten.

 [Image]

In welcher Weise haften Provider für Inhalte von Internet-Seiten ihrer Kunden?

Grundsätzlich haftet zwar eigentlich gemäß Multi-Media-Gesetz der Provider nicht für rechtswidrige Inhalte von Internet-Seiten, jedoch sieht die aktuelle Rechtsprechung die Haftung bisher teilweise anders. Demnach ist der Provider verpflichtet, sofern er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf Internet-Seiten erlangen kann, die entsprechenden Seiten zu sperren.

Um einer Haftung zu entgehen, ist der Einsatz von filternden Proxy-Servern möglich, die es ermöglichen, Internet-Seiten mit rechtswidrigem Inhalt zu erkennen und automatisch zu sperren.

[Image]

In welcher Weise haften Provider für wettbewerbswidrige Werbung von Kunden?

Nach der aktuellen Rechtsprechung können Provider für wettbewerbswidrige Werbung der Kunden haftbar gemacht werden und müssen diese sperren, ansonsten können sie auf Unterlassung der Verbreitung der Werbung in Anspruch genommen werden.

Um einer Haftung zu entgehen, sollte der Provider sich vom Werbetreibenden vertraglich zusichern lassen, daß seine Werbung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Zusicherung sollte zudem eine Vertragsstrafe vereinbart sein.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

.
[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße

e>