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Informationen zu Steuervergünstigungen

[Image] Wer kann steuerliche Vergünstigungen erhalten?
[Image] Wie hoch sind die allgemeinen steuerlichen Vergünstigungen?
[Image] Welche Steuervergünstigungen können zusätzlich in Anspruch genommen werden?

Wer kann steuerliche Vergünstigungen erhalten?

Steuervergünstigungen kommen allen Schwerbehinderten zu Gute. Die Höhe der Vergünstigungen ist abhängig von dem Grad der Behinderung. So können Behinderte, deren Grad der Behinderung zwischen 25 und 50 liegt, nur unter bestimmten Voraussetzungen derartige Vergünstigungen erhalten (u.a. wenn die Behinderung zu einer äußerlich erkennbaren und dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit führt).

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Wie hoch sind die allgemeinen steuerlichen Vergünstigungen?

Es gibt zwei Möglichkeiten die steuerlichen Vergünstigungen gegenüber der Steuer geltend zu machen:

Man nimmt den Pauschbetrag für Behinderte in Anspruch, so dass je nach Grad der Behinderung wird ein bestimmter Betrag in Ansatz gebracht werden kann (Stand 1994):

Grad der Behinderung Pauschbetrag

55% - 60%

1.410 DM

65% - 70%

1.740 DM

75% - 80%

2.070 DM

85% - 90%

2.400 DM

95% - 100%

2.760 DM

Um die monatliche Steuerlast zu vermindern, kann der Pauschbetrag kann auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Alternativ zur Wahrnehmung des Pauschbetrages besteht die Möglichkeit die erhöhte Aufwendungen im Einzelnen geltend zu machen. Dann muss jede einzelne Belastung oder Ausgabe muss durch Quittungen, Rechnungen oder andere Belege ganz genau nachgewiesen werden.

Behinderten mit Merkzeichen H (Hilflos) steht ein erhöhter Pauschbetrag von 7.200 DM zu.

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Welche Steuervergünstigungen können zusätzlich in Anspruch genommen werden?

Zusätzlich zu den genannten Steuervergünstigungen können folgende typische Mehraufwendungen bei der Steuer in Ansatz gebracht werden:

Pflege-Pauschbetrag (1.800 DM): steht im Haushalt lebenden pflegenden Familienangehörigen zu, wenn dem Behinderten das Merkzeichen H (Hilflos) zuerkannt worden ist.

Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten, Führerscheinkosten (1.560 DM oder 0,52 DM/km): für behinderungsbedingte Fahrten mit dem eigenen Kfz.

Krankheits- und Kurkosten

Kinderbetreuungskosten (Pauschbetrag 480 DM, bei Nachweis bis zu 4.000 DM): können in der Regel nur von Alleinerziehenden geltend gemacht werden

Aufwendungen für Haushaltshilfe (bis zu 1.800 DM): Voraussetzung ist ein Behinderungsgrad von mindestens 45%

erhöhte Werbungskosten: Voraussetzung ist das Grad der Behinderung 70% oder höher ist, oder 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert)

Sonderausgaben durch ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis (bis zu 12.000 DM): Voraussetzung ist die Zuerkennung von Merkzeichen H (hilflos)

Sonderausgaben für einen spendenberechtigten Verein

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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