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Gratifikationen (Weihnachtsgeld u.a.)

[Image] Was sind Gratifikationen?
[Image] Unter welchen Umständen besteht ein Rechtsanspruch auf eine Gratifikation?
[Image] Unter welchen Umständen entfällt ein Rechtsanspruch auf eine Gratifikation?

 

Was sind Gratifikationen?

Typische Gratifikationen sind:

Bei Gratifikationen handelt es sich um freiwillig vom Arbeitgeber gezahlte Sondervergütungen. Sie kommen in verschiedenen Arten vor, z.B.

Jahresabschlussvergütungen
Erfolgsbeteiligungen
Weihnachtsgeld
Betriebliche Sonderzahlungen
13. und sonstiges zusätzliches Monatsgehalt u.a.

Während in der Vergangenheit von vielen Arbeitgeber Gratifikationen an ihre Arbeitnehmer geleistet wurden, nimmt dieser Praxis mehr und mehr ab. Betriebe, die auch heute noch Sondervergütungen der oben genannten Art „ausschütten“, tun dies in der Regel unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und unter Verweis darauf, dass auch bei Leistung über mehrere Jahre daraus keinerlei Anspruch der Arbeitnehmer erwächst –Stichwort: betriebliche Übung.

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Unter welchen Umständen besteht ein Rechtsanspruch auf eine Gratifikation?

Ein Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld ist begründet, wenn die Gratifikation mehr als dreimal hintereinander vorbehaltlos gewährt wird. Unter einer betrieblichen Übung versteht das Gericht die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, soweit die Arbeitnehmer daraus schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden. Aufgrund einer Willenserklärung, die vom Arbeitnehmer stillschweigend angenommen wird, erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen. Rechtsfolge ist, dass der Zahlungsanspruch zum Inhalt des Arbeitsvertrages wird.

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Unter welchen Umständen entfällt der Rechtsanspruch auf eine Gratifikation?

Eine einmal entstandene Verpflichtung auf Zahlung einer bestimmte Gratifikation kann jedoch wieder beseitigt werden. Grundsätzlich zulässig sind eine Änderungskündigung oder ein Änderungsvertrag. Eine betriebliche Übung kann jedoch auch durch eine geänderte betriebliche Übung wieder beendet werden. Das kann dadurch geschehen, dass der Arbeitgeber ausdrücklich und eindeutig erklärt, die Zahlung der Gratifikation sei eine "freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die auch zukünftig kein Rechtsanspruch besteht".

Zusätzlich erforderlich ist, dass die Arbeitnehmer einer solchen Erklärung und der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren nicht widersprechen. Dadurch kommt eine konkludente Vereinbarung zustande, aufgrund derer der Arbeitgeber zur Zahlung von Weihnachtsgeld in der Zukunft nicht mehr verpflichtet ist.

Bei der erstmaligen Zahlung von Gratifikationen kann der Arbeitgeber durch einen von Beginn an erklärten Vorbehalt der Freiwilligkeit verhindern, dass eine betriebliche Übung und damit ein rechtlicher Anspruch entsteht. 

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!