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Möglichkeiten neben/außer dem Zwangsvollstreckungsverfahren

  Welche anderen Möglichkeiten gibt es außer der Zwangsvollstreckung?
  Welche strafrechtlichen Konsequenzen können mit der Zwangsvollstreckung verbunden sein?
  Was ist zu tun, wenn der Schuldner wirklich nicht zahlen kann?

Welche anderen Möglichkeiten gibt es außer der Zwangsvollstreckung?

Im folgenden soll nur ein kurzer Überblick über Möglichkeiten in Sondergebieten neben der Zivilprozessordnung und dem Zwangsversteigerungsgesetz gegeben werden. Im Einzelfall wird man sich speziellen Rechtsrat einholen müssen.

Anderweitige Möglichkeiten: 

Anfechtungsrecht und Durchgriffshaftung (wenn der Schuldner unpfändbar ist) 
Außergerichtliche Schuldenbereinigung (Vergleich)

 

Welche strafrechtlichen Konsequenzen können mit der Zwangsvollstreckung verbunden sein?

Folgende Straftatbestände kommen in der Vollstreckungspraxis vor: 

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) 
Verstrickungs- und Siegelbruch (§ 136 StGB) 
Eingehungsbetrug (§ 263 StGB) 
Vollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB)

Wichtig: Sollte es zu einer Anzeige durch den Gläubiger und somit zu einem Strafverfahren und Verurteilung kommen, verschlechtern sich die Vollstreckungsaussichten des Gläubigers drastisch. In der Regel wird eine Geldstrafe zu Lasten des Angeklagten (Schuldners) verhängt, so dass dieser noch weitere Schulden hat. Auf diese Geldstrafe zahlt der Schuldner vorrangig, da ihm ansonsten Ersatzfreiheitsstrafe droht. Wenn möglich und zumutbar, sollte der Gläubiger zunächst von einer Anzeige absehen und den Schuldner auffordern, eine Anzeige zu vermeiden.

 

Was ist zu tun, wenn der Schuldner wirklich nicht zahlen kann?

Wenn der Schuldner wirklich zahlungsunfähig ist, ergeben sich folgende Konsequenzen:

Bei Forderungen gegen juristische Personen (z.B. Unternehmen, Gesellschaften des Handelsrechts): Ausvollstreckte Forderungen gegen juristische Personen sind regelmäßig wertlos.

Bei Forderungen gegen natürliche Personen (Menschen): Bestehen Aussichten, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners verbessern werden, muss man entscheiden, wann man die Sache wieder aufgreifen möchte. Der Titel wirkt 30 Jahre (allerdings nicht für Zinsen). Ferner gibt es Inkassoinstitute, die gewerbsmäßig ausgeklagte Forderungen aufkaufen. Die Preise betragen ca. 5% der ausgeklagten Forderung und weniger.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!         

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