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Widerspruch und Klage im Verwaltungsrecht

Sofern ein Bürger mit dem Bescheid einer Verwaltungsbehörde nicht einverstanden sein sollte bzw. diesen für falsch hält, kann er gegen diesen vorgehen. Dazu ist es insbesondere möglich Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen bzw. Klage gegen das Vorgehen der Behörde bei Gericht einzulegen.

Je nach Entscheid der Verwaltungsbehörde kann direkt mittels Klage vorgegangen werden oder es ist zunächst die Erhebung eines Widerspruchs notwendig. Wie Widerspruch oder Klage rechtmäßig erhoben werden können, ist Gegenstand dieser Rubrik unserer Internet-Seiten. 

Widerspruch und Klage im Verwaltungsrecht:  
[Image] Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
[Image] Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
  
[Image] Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG)
 
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[Image] Informationen zum Widerspruch
[Image] Informationen zum Widerspruchsverfahren
[Image] Hilfreiche Hinweise zum Widerspruchsverfahren
[Image] Informationen zur Klage gegen Verwaltungsbescheide
[Image] Informationen zu den Klageverfahren

Die durch Link zu erreichenden Gesetzestexte werden Ihnen über die Internet-Seiten der Universität Saarbrücken und gesetze-aktuell.de zur Verfügung gestellt.

 

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[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße