Ebene nach oben Geschwindigkeit Vorfahrt Abstand Abbiegen Fußgänger/Radler Überholen Fahrzeugmängel Autobahn Rotlicht sonstige Verstöße Alkohol Grüner Pfeil Verkehrsunfall

 

Verkehrsverstöße gegenüber Fußgängern und von Radfahrern

Verstöße gegenüber Fußgängern

Tatbestand Punkte
An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt 50

.

Verstöße

Tatbestand
generelle Zumessungsregel für die Verkehrsverstöße der Radfahrer 50
einzelne Verstöße:
- Benutzungspflicht für Schutzstreifenmarkierung
- Rechtsbleiben beim Linksabbiegen
- Absteigen beim indirekten Linksabbiegen
- Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung
- Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen
- Rücksichtnahme auf Fußgänger bei gemeinsamem Rad-/Gehweg
je 10
Verstoß gegen Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung):
- jeweils mit Behinderung
- jeweils mit Gefährdung
- jeweils mit Sachbeschädigung 

15
20
25
Fahren entgegen der Einbahnstraße 15
Missachtung der Radwegebenutzungspflicht einschließlich des Fahrens in nicht zugelassener Richtung:
- jeweils mit Behinderung
- jeweils mit Gefährdung
- jeweils mit Sachbeschädigung 
10

20
25
30

  Der Bußgeldkatalog wird veröffentlicht vom Bundesministerium für Verkehr

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

.
[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße