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Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

  Wann droht ein Fahrverbot?
  Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Wann droht ein Fahrverbot?

Im Falle eines Fahrverbots bleibt zwar die Fahrerlaubnis bestehen, jedoch darf man 1-3 Monate keinen Gebrauch von dieser machen, d.h. keine Kraftfahrzeuge (auch keine Mofas) führen.

Wichtig: Die Fahrverbotsfrist läuft erst, wenn alle Führerscheine (auch der Bundeswehr- oder internationale Führerschein) bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde hinterlegt wurden.

  Fahrverbote gemäß Bußgeldkatalog

 

Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Als Nachweis dafür, dass man in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, erhält man den Führerschein. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, wird gleichzeitig der Führerschein eingezogen.

Es kann beispielsweise folgende Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis geben:

Unfallflucht oder Straßengefährdung 

Fahren trotz Drogen-/ Alkoholkonsums 

Punkte in Flensburg (bei 18 oder mehr oder bei Verweigerung einer angeordneten Teilnahme an einem Aufbauseminar)

Körperliche Gebrechen, die nicht durch technische Unterstützung ausgeglichen werden können (z.B. Taubheit oder Blindheit auf einem Auge) 

Altersbedingte Fahrunfähigkeit

Wenn die zuständige Behörde an der Fahrtüchtigkeit einer Person zweifelt, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Sollte man eine solche Untersuchung verweigern, wird allein deswegen die Fahrerlaubnis entzogen.

Nach Ablauf der Sperrfristen kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden (entsprechende Antragsformulare gibt es bei der Führerscheinstelle der zuständigen Gemeinde des Wohnortes).

In folgenden Fällen werden zusätzlich Auflagen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet:

der Betroffene führte ein Fahrzeug mit 1,6 Promille oder mehr

der Betroffene führte ein Fahrzeug wiederholt trotz Alkoholkonsums und fiel auf (dies gilt in der Regel auch, wenn man als Radfahrer oder Fußgänger auffällt)

bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit müssen der Nachweis einer erfolgreichen Entziehungskur, mindestens 1 Jahr Abstinenz sowie ein positives Gutachten eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation nachgewiesen werden

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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