Wer ist durch Insassen-Unfallversicherungen versichert?
Versichert werden durch derartige Versicherungen alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern.
Bei Insassen-Unfallversicherungen zahlen die Versicherungen im Falle des Todes oder der Invalidität von Fahrzeuginsassen entsprechende Versicherungssummen.
Der Sinn einer Insassen-Unfallversicherung ist in der Regel häufig zweifelhaft, wenn andere Versicherungen die auftretenden Schäden bereits abdecken:
- Kfz-Haftpflicht: Entschädigt bei einem schuldhaft verursachten Unfall die verunglückten Insassen
- Krankenversicherung: Ersetzt Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Heilkosten und 80% des Verdienstausfalls nach Ablauf von 6 Wochen
- Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: In den ersten sechs Wochen der Krankheit übernimmt der Arbeitgeber den Verdienstausfall
- gesetzliche Renten-, Unfall- und Risikolebensversicherung: Bei Arbeitsunfähigkeit leisten diese Versicherungen den Insassen eine Rentenzahlung
Nur die nachfolgend aufgelisteten Schadensfälle werden ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:
- Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer, sondern durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. ein Tier) verursacht wurden
- Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland zu den häufig geringeren Leistungen der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer
- bei Unfallverursachung durch Fußgänger oder Radfahrer, wenn diese keine private Haftpflichtversicherung besitzen und aufgrund mangelnden Vermögens ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können
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