advoprax AG
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Gegenstände von Versicherungsverträgen

Für die Übernahme des Schadensrisikos bekommt der Versicherer (Versicherungsunternehmen) vom Versicherten eine Prämie (Versicherungsbeitrag). Dafür zahlt der Versicherer je nach Versicherung im Schadensfall eine bestimmte Summe oder kommt für den entstandenen Schaden auf.

Versicherungen können nach dem, was in den entsprechenden Versicherungsverträgen versichert ist, unterschieden werden:

  • Schadenversicherung: Die Versicherung deckt einen Schaden ab, der nicht vorhersehbar ist und über den nicht bekannt ist, ob er jemals eintritt oder nicht sowie welche Höhe ein Schaden annimmt (z.B. Hausratversicherung).
  • Summenversicherung: Die Versicherung zahlt an den Versicherten im Schadensfall eine im Versicherungsvertrag festgelegte Summe (z.B. Lebensversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung).
  • Güterversicherung: Versicherung, die einen Schaden an einer Sache abdeckt (z.B. Hausratversicherungen)
  • Personenversicherung: Versicherung, die einen Schaden an Personen abdeckt (z.B. Kranken- oder Unfallversicherung)

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages wird dem Versicherungsnehmer in der Regel ein Versicherungsschein (Versicherungspolice) ausgestellt. Dieser ist zwar zum Abschluss des Vertrages nicht erforderlich, beweist aber das Zustandekommen des Vertrages.



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