advoprax AG
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Wie kommt ein Vertrag via Internet zustande?

Erforderlich zum Vertragsabschluß im Internet sind generell übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragsparteien, zumeist "Angebot" und "Annahme" genannt. Im Internet erfolgt das Angebot bzw. die Einladung zur Abgabe eines Angebotes in der Regel über Internet-Seiten, die dem Internet-User unterschiedliche Waren und Dienstleistungen zum Kauf anbieten. Bei der Annahme eines Vertrages via Internet wird in den meisten Fällen E-Mail als Mittel der Kommunikation genutzt. Bei der E-Mail-Übertragung von vertraglichen Willenserklärungen bestehen folgende Probleme:

  • Identitätsproblem: Die Identität der die E-Mail absendenden Person ist nur mit Schwierigkeiten verifizierbar. Z.B. kann sich ein Minderjähriger problemlos als volljährig ausgeben.
  • Problem des Zugangszeitpunktes: Die Kommunikation per E-Mail erfolgt in der Regel zeitversetzt (Ausnahme Internet-Chat). Beim Absenden einer Willenserklärung ist dem Absender dadurch nicht bekannt, wann der Adressat die E-Mail abruft und zu welchem Zeitpunkt damit die Willenserklärung zugeht.
  • Unterschriftsproblem: In allen Fällen, in denen gesetzlich zum Zustandekommen eines Vertrages die Schriftform erforderlich ist, reicht eine Vertragsannahme per E-Mail nicht aus, da man mit dieser aufgrund der fehlende Unterschrift den erforderlichen Schriftformerfordernissen nicht gerecht werden kann.

 



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