Wann darf grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung erfolgen?
Ein Arbeitsverhältnis (auch: Handelsvertreterverhältnisse, Berufsausbildungsverhältnisse, Heuerverhältnisse, Heimarbeitsverhältnisse) ist generell aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigendem die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.Die unten alphabetisch aufgeführten Punkte sind grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Es gibt jedoch auch Sachverhalte, die als Kündigungsgründe ausscheiden. Hierzu zählen vor allem Gründe, die sich nicht zum Nachteil eines Arbeitnehmers auswirken dürfen wie Rasse, Geschlecht, politische und gewerkschaftliche Betätigung und solche, die dem Arbeitgeber schon vor der Einstellung bekannt waren oder solche, die nicht geeignet sind, sich auf das Arbeitsverhältnis negativ auszuwirken.
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