Was bedeutet Scheinselbständigkeit?
Keine Arbeitsverhältnisse sind solche Rechtsbeziehungen, die rechtlich und tatsächlich als freie Mitarbeiterverhältnisse, Beraterverträge oder Werkverträge ausgestaltet sind. Die in diesen RechtsbeziehungenTätigen sind als Selbständige zu bezeichnen. Die Unterscheidung ist wichtig, weil nur bei Arbeitnehmern die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entrichtung von Sozialversicherungsabgaben besteht.
Wird eine selbständige Beschäftigung vorgetäuscht, die in Wahrheit aber ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist, spricht man daher von "Scheinselbständigkeit". Diese Art der Beschäftigung ist für Arbeitgeber attraktiv, da diese für Selbständige keine Beträge zur Sozialversicherung abführen.
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