Tod von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
Bei Tod des Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnis. Noch offene Lohnansprüche gehen auf die Erben über. Für die Erben ergeben sich evtl. Abwicklungspflichten wie z.B. die Herausgabe von Werkzeugen o.ä. Teilweise erhalten die Hinterbliebenen ein Übergangsgeld oder Sterbegeld. Falls dies tarifvertraglich festgesetzt ist, besteht darauf sogar ein Anspruch.Stirbt der Arbeitgeber, ist damit in der Regel das Arbeitsverhältnis jedoch nicht beendet.
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