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Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt und ersetzt die ehemalige Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld II, da es auch zusätzlich zum Einkommen oder Arbeitslosengeld bezogen werden kann. Im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) ist festgelegt, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten. Das Arbeitslosengeld II soll Sie dabei unterstützen, wieder Arbeit zu finden Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Familie schnellstmöglich wieder selbst finanzieren zu können. Hierbei werden Fördermöglichkeiten durch die Agenturen für Arbeit angeboten, um ihre Kenntnise zu verbessern und damit Ihre Chancen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, zu erhöhen.

Arbeitslosengeld II kann bezogen werden, wenn Sie:

  • mindestens 15 und noch keine 65 Jahre alt sind,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • einen gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb der BRD haben.

Als erwerbsfähig gelten Sie, wenn Sie nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Als hilfebedürftig gelten laut Gesetz diejenigen, die ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln decken können (durch Einkommen, Vermögen und Arbeitskraft).



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