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Was ist bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zu beachten?

[Image] Welche Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bestehen?
[Image] Welche Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bestehen?
[Image] Was ist bei Abschluss des Arbeitsvertrages zu beachten?
 

Welche Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bestehen?

Bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses ergeben sich für den Arbeitgeber insbesondere folgende Rechte und Pflichten: 

Arbeitgeberpflichten
- Er muss den Bewerber informieren über eine mögliche zukünftige Gefährdung von Löhnen und Gehältern drohende Gesundheitsgefährdungen, welche die Tätigkeit mit sich bringt überdurchschnittliche Anforderungen 
- Sollte das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommen, so muss der Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen zurückgeben und einen möglichen Personalfragebogen vernichten.
-  Selbstverständlich hat er über alle Informationen zu schweigen. 
- Hat der Arbeitgeber zur Vorstellung aufgefordert, hat er die Vorstellungskosten (Anfahrt, Verdienstausfall, ggf. Übernachtung) zu ersetzen.
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Arbeitgeberrechte: Zu beantworten sind Fragen:
- nach Vorstrafen, wenn und soweit sie für die ausgeschriebene Stelle relevant sind (Eigentums- und Vermögensdelikte bei Kassierer, Prokurist)
- nach einer Schwerbehinderung  (GdB mindestens 50%)
- nach dem Gesundheitszustand, wenn und soweit für die Stelle relevant
- nach einer Lohn- oder Gehaltspfändung
- nach Grundwehr- oder Zivildienst  
- nach den Vermögensverhältnissen
- nach einer absehbaren Eheschließung
- nach einer Schwangerschaft
- nach der Gewerkschafts-, Partei- und Religionszugehörigkeit (Ausnahme wenn Arbeitgeber unmittelbar und überwiegend bestimmte geistig-ideelle Zielsetzungen verfolgt)
- mit wem der Arbeitnehmer seine Freizeit verbringt
Fragen, wer in der Familie die Entscheidungen trifft, sind dagegen unzulässig.

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Was ist bei Abschluss eines Arbeitsvertrages zu beachten?

Der Arbeitsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (im Wesentlichen: Leistungspflicht gegen Lohnzahlungspflicht). 

Da kein Formerfordernis gegeben ist, muss er nicht zwingend schriftlich geschlossen werden sondern kann auch mündlich zustande kommen. Um Beweisschwierigkeiten aus dem Wege zu gehen ist aber immer die Schriftform anzuraten. Wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß der Vorschriften des Nachweisgesetzes spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! 

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